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Ratgeber · TÜV & HU

TÜV nicht bestanden: Was geringe und erhebliche Mängel bedeuten

  • Herausgegeben von: Auto Betrieb Ömer · KFZ-Meisterwerkstatt
  • Aktualisiert am
  • 4 Minuten Lesezeit
Mechaniker in der Werkstatt mit einem ausgebauten Antriebsteil in der Hand

Welche Mängelklassen gibt es bei der HU?

Fünf Stufen, von „ohne Mängel“ bis „verkehrsunsicher“. Welche es wird, entscheidet der Prüfer nach bundesweit geltenden Richtlinien. Die Stufe bestimmt, ob du eine Plakette bekommst und wie viel Zeit du hast.

ErgebnisPlaketteWas du tun musst
Ohne erkennbare MängelJaNichts. Nächste HU beim Pkw in der Regel nach 24 Monaten.
Geringe MängelIn der Regel jaUnverzüglich beheben, spätestens innerhalb eines Monats. Keine Wiedervorführung vorgeschrieben.
Erhebliche MängelNeinUnverzüglich reparieren, innerhalb eines Monats zur Nachprüfung, Untersuchungsbericht mitbringen.
Gefährliche MängelNeinWie bei erheblichen Mängeln. Im Bericht steht zusätzlich ein Hinweis auf die Gefährdung.
VerkehrsunsicherNein, die alte wird entferntDas Auto darf auf öffentlichen Straßen nicht mehr in Betrieb gesetzt werden. Die Zulassungsbehörde wird informiert, eine Nachprüfung ist nötig.

Was heißt „TÜV nicht bestanden“ praktisch?

Nicht bestanden bedeutet: erhebliche, gefährliche Mängel oder verkehrsunsicher. In allen drei Fällen fährst du ohne neue Plakette vom Hof. Bei geringen Mängeln hast du bestanden, trotzdem steht eine Aufgabe im Bericht.

Auch bei geringen Mängeln ist die Plakette kein Automatismus. Der Prüfer kann sie zuteilen, wenn zu erwarten ist, dass du die Mängel unverzüglich beheben lässt. Ignorierst du sie, fällt das spätestens bei der nächsten HU wieder auf.

Die gute Nachricht steht in § 29 StVZO. Werden bei der HU Mängel festgestellt, die vor einer neuen Plakette behoben werden müssen, verlängert sich die Gültigkeit deiner alten Plakette um einen Monat. Diesen Monat nutzt du für Reparatur und Nachprüfung.

Anders bei „verkehrsunsicher“. Hier wird die Plakette entfernt, die Zulassungsbehörde wird benachrichtigt, und du darfst das Auto auf öffentlichen Straßen nicht mehr in Betrieb setzen.

Welche Mängel sind typisch?

Viele Beanstandungen betreffen Teile, die sich abnutzen oder die man im Alltag nicht sieht. Ob daraus ein geringer oder ein erheblicher Mangel wird, hängt vom Ausmaß ab, nicht vom Bauteil.

  • Beleuchtung: defekte Lampen, falsch eingestellte Scheinwerfer, blinde Streuscheiben
  • Bremsen: verschlissene Beläge und Scheiben, ungleiche Bremswirkung links und rechts, poröse Leitungen und Schläuche
  • Fahrwerk und Lenkung: ausgeschlagene Gelenke, Buchsen und Traggelenke, Spiel in der Lenkung
  • Reifen: zu wenig Profil, Beschädigungen an der Flanke
  • Rost: Durchrostung an tragenden Teilen wie Schwellern oder Längsträgern
  • Umwelt: Ölverlust, undichte Abgasanlage, Auffälligkeiten bei der Abgasuntersuchung

Verschleiß an Bremsen und Fahrwerk kündigt sich oft durch Geräusche oder ein verändertes Fahrgefühl an. Vieles davon lässt sich vorher erkennen. Was du selbst prüfen kannst, steht in unserer TÜV-Checkliste.

Was steht im Untersuchungsbericht?

Jeder festgestellte Mangel mit seiner Einstufung. Den Bericht bekommst du nach der HU ausgehändigt, und du musst ihn mindestens bis zur nächsten Hauptuntersuchung aufbewahren.

Für die Reparatur ist er die wichtigste Unterlage. Die Werkstatt sieht darin, was genau beanstandet wurde, und muss nicht raten. Bei der Nachprüfung legst du ihn wieder vor, ohne ihn gibt es statt der Nachprüfung eine neue HU.

Wie läuft die Nachprüfung ab?

Du lässt die Mängel beheben und stellst das Auto innerhalb eines Monats nach dem Tag der HU wieder vor. Den Untersuchungsbericht bringst du mit. Geprüft werden dann nur die beanstandeten Punkte.

Sind bei der Nachprüfung nicht alle Mängel behoben oder kommen neue hinzu, gibt es wieder keine Plakette. Dann musst du innerhalb derselben Monatsfrist erneut vorführen. Die Frist verlängert sich dadurch nicht.

Plane die Reparatur deshalb direkt nach der HU ein, nicht in der letzten Woche der Frist. Muss ein Teil bestellt werden, wird ein Monat schnell knapp.

Was passiert, wenn du die Monatsfrist verpasst?

Dann gibt es keine Nachprüfung mehr, sondern eine komplett neue Hauptuntersuchung. Dasselbe gilt, wenn du den Untersuchungsbericht nicht dabeihast. Eine bis zu zwei Monate alte Abgasuntersuchung wird dabei allerdings berücksichtigt.

Dazu kommt ein Bußgeld von 15 € für die verspätete Vorführung zur Nachprüfung. Läuft gleichzeitig die alte Plakette ab, bist du schnell im Thema TÜV überzogen.

So läuft es bei uns in Hammerbrook

Bring den Untersuchungsbericht mit. Wir gehen die beanstandeten Punkte durch und sagen dir vor der Reparatur mit Festpreis, was sie kostet. Weil die HU/AU-Abnahme bei uns vor Ort stattfindet, liegen Reparatur und Prüfung unter einem Dach.

Werden Mängel noch vor Abschluss der Untersuchung behoben, längstens am selben Kalendertag, wird das im Untersuchungsbericht mit Uhrzeit vermerkt. Das spart dir den zweiten Weg. Mehr unter TÜV, HU und AU, einen Termin machst du über Kontakt.

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Im Streitfall hilft dir ein Anwalt für Verkehrsrecht.

Häufige Fragen dazu

Darf ich mit erheblichen Mängeln weiterfahren?

Deine alte Plakette verlängert sich um einen Monat, wenn bei der HU Mängel gefunden werden, die vor der neuen Plakette behoben sein müssen. In dieser Zeit sollst du reparieren lassen. Ist das Auto als verkehrsunsicher eingestuft, darfst du es auf öffentlichen Straßen nicht mehr in Betrieb setzen.

Was kostet es, wenn ich die Nachprüfung verpasse?

Wer das Auto nicht rechtzeitig zur Nachprüfung der Mängelbeseitigung vorführt, riskiert laut Bußgeldkatalog 15 €. Teurer ist die Folge: Nach Ablauf des Monats wird statt der kurzen Nachprüfung wieder eine vollständige Hauptuntersuchung fällig.

Muss ich bei geringen Mängeln noch einmal zum TÜV?

Eine Wiedervorführung ist bei geringen Mängeln nicht vorgeschrieben. Du musst sie aber unverzüglich beheben lassen, spätestens innerhalb eines Monats. Der Prüfer kann die Plakette in diesem Fall trotzdem zuteilen, wenn zu erwarten ist, dass du die Mängel zügig beseitigst.

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