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Ratgeber · Unfall

Fiktive Abrechnung: Geld statt Reparatur nach dem Unfall

  • Herausgegeben von: Auto Betrieb Ömer · KFZ-Meisterwerkstatt
  • Aktualisiert am
  • 4 Minuten Lesezeit
Geöffneter Motorraum eines Mercedes-AMG in der Werkstatt

Was ist eine fiktive Abrechnung?

Du lässt dir den Schaden auszahlen, statt ihn reparieren zu lassen. Was du mit dem Geld machst, entscheidest du selbst.

Grundlage ist § 249 Abs. 2 BGB. Bei der Beschädigung einer Sache kann der Geschädigte statt der Reparatur den dafür erforderlichen Geldbetrag verlangen. Welcher Betrag erforderlich ist, ergibt sich in der Praxis aus dem Gutachten eines unabhängigen Sachverständigen. Warum ein Kostenvoranschlag dafür meist nicht reicht, steht in Kostenvoranschlag oder Gutachten.

Dieser Beitrag behandelt den Anspruch gegen die Haftpflicht des Unfallverursachers, also den Fall, dass du nicht oder nicht allein schuld warst. Auch viele Kaskoverträge zahlen ohne Reparatur – was dort gilt, regelt dein Vertrag.

Warum fehlt die Umsatzsteuer?

Weil sie nur ersetzt wird, wenn sie tatsächlich anfällt. So steht es seit 2002 ausdrücklich in § 249 Abs. 2 Satz 2 BGB.

Bei der fiktiven Abrechnung zahlt die Versicherung deshalb den Nettobetrag aus dem Gutachten. Bei einem Schaden von 3.000 € netto sind das 570 € weniger als bei einer Reparatur mit Rechnung, denn der Regelsteuersatz liegt bei 19 %.

Darf dich die Versicherung auf eine günstigere Werkstatt verweisen?

Ja, unter Bedingungen. Das Gutachten rechnet meist mit den Stundensätzen einer markengebundenen Fachwerkstatt. Die Versicherung kürzt dann gern auf die Sätze einer freien Werkstatt.

Der Bundesgerichtshof hat dafür zwei Leitplanken gesetzt:

  1. Porsche-Urteil (VI ZR 398/02): Du darfst grundsätzlich die Stundensätze einer markengebundenen Fachwerkstatt in deiner Region ansetzen. Pauschale Durchschnittswerte reichen der Versicherung nicht, um zu kürzen.
  2. VW-Urteil (VI ZR 53/09): Die Versicherung darf auf eine günstigere freie Werkstatt verweisen, wenn deren Reparatur qualitativ gleichwertig und für dich mühelos und ohne Weiteres erreichbar ist.

Unzumutbar ist der Verweis nach dem VW-Urteil in der Regel, wenn dein Auto nicht älter als drei Jahre ist. Bei älteren Fahrzeugen gilt das auch, wenn du sie bisher immer in einer markengebundenen Werkstatt hast warten und reparieren lassen – Scheckheft und Rechnungen sind dann dein Beleg. Ebenfalls unzumutbar ist ein Verweis auf Preise, die nur wegen Sonderkonditionen mit der Versicherung so niedrig sind.

Fiktive Abrechnung oder Reparatur – was lohnt sich?

Das hängt davon ab, ob du das Auto weiterfährst, wie alt es ist und wie gut du mit einem sichtbaren Schaden leben kannst.

Fiktive AbrechnungReparatur mit Rechnung
AuszahlungNettobetrag laut Gutachtentatsächliche Kosten inklusive Umsatzsteuer
Kürzung auf freie Werkstattmöglich, siehe obenin der Regel nicht, maßgeblich ist die Rechnung
Nutzungsausfallnur, wenn du das Auto tatsächlich nicht nutzen kannstfür die Reparaturdauer
Wertminderungjaja
Zustand des AutosSchaden bleibt, beim Verkauf offenbarungspflichtigwieder instand gesetzt

Fiktiv abrechnen lohnt sich vor allem bei optischen Schäden an älteren Autos, die du bald verkaufen oder ohnehin weiterfahren willst. Bei sicherheitsrelevanten Schäden – Fahrwerk, Lenkung, Beleuchtung, Airbag – ist Reparieren keine Frage des Geldes. Mit solchen Mängeln fällst du spätestens bei der nächsten HU durch und gefährdest dich vorher selbst.

Bei schweren Schäden nahe am Fahrzeugwert gelten Sonderregeln, etwa zum Wiederbeschaffungswert. Die sogenannte 130-%-Grenze greift nur, wenn du tatsächlich fachgerecht reparieren lässt und das Auto weiterfährst. In diesen Grenzfällen lohnt der Weg zum Anwalt.

Bekommst du bei fiktiver Abrechnung eine Wertminderung und Nutzungsausfall?

Die Wertminderung ja, den Nutzungsausfall meist nicht. Der merkantile Minderwert entsteht durch den Unfall, nicht durch die Reparatur – er steht dir deshalb auch bei fiktiver Abrechnung zu. Mehr dazu in Wertminderung nach Unfall.

Nutzungsausfall setzt voraus, dass du dein Auto tatsächlich nicht nutzen konntest. Fährst du unrepariert weiter, fällt nichts aus.

Worauf solltest du vor der fiktiven Abrechnung achten?

Ein paar Punkte entscheiden darüber, wie viel am Ende auf deinem Konto landet.

  1. Gutachten statt Kostenvoranschlag, damit Reparaturkosten, Wertminderung und bei schweren Schäden Wiederbeschaffungs- und Restwert belegt sind.
  2. Wartungsnachweise bereithalten. Scheckheft und Rechnungen der Markenwerkstatt sind dein Argument gegen einen Verweis auf eine freie Werkstatt.
  3. Kürzungsschreiben prüfen. Nennt die Versicherung eine konkrete günstigere Werkstatt, lohnt ein genauer Blick, ob sie gleichwertig und für dich gut erreichbar ist.
  4. Verkehrssicherheit klären. Lass sicherheitsrelevante Schäden reparieren, auch wenn du den Rest fiktiv abrechnest.

So rechnen wir bei uns in Hammerbrook ab

Wenn du reparieren lässt, sagen wir dir vorher, was es kostet, nehmen Kontakt zum Sachverständigen auf und rechnen direkt mit der Versicherung ab. Nach Arbeiten an Achse oder Fahrwerk gehört eine Achsvermessung dazu.

Ob du fiktiv abrechnest oder reparierst, entscheidest du. Alles zur Reparatur unter Unfallinstandsetzung.

Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung. Im Streitfall hilft dir ein Fachanwalt für Verkehrsrecht.

Häufige Fragen dazu

Bekomme ich bei fiktiver Abrechnung die Mehrwertsteuer?

Nein, nicht auf die fiktiven Reparaturkosten. Nach § 249 Abs. 2 Satz 2 BGB wird die Umsatzsteuer nur ersetzt, wenn und soweit sie tatsächlich angefallen ist. Die Versicherung zahlt also den Nettobetrag aus dem Gutachten. Wer reparieren lässt und eine Rechnung vorlegt, bekommt die angefallene Steuer.

Darf die Versicherung mich auf eine freie Werkstatt verweisen?

Ja, bei fiktiver Abrechnung unter Umständen. Die Werkstatt muss gleichwertig und für dich mühelos erreichbar sein. Bei Autos bis drei Jahre und bei älteren, die immer in der Markenwerkstatt gewartet und repariert wurden, ist der Verweis in der Regel unzumutbar.

Steht mir auch bei fiktiver Abrechnung eine Wertminderung zu?

Ja. Der merkantile Minderwert entsteht durch den Unfall selbst, nicht durch die Reparatur. Er wird deshalb auch ersetzt, wenn du dir den Schaden auszahlen lässt. Voraussetzung ist, dass ein Sachverständiger ihn in seinem Gutachten ausweist.

Quellen

Herausgegeben von Auto Betrieb Ömer, freie KFZ-Meisterwerkstatt in Hamburg-Hammerbrook. Stand: 27. September 2026. Allgemeine Information – keine Rechtsberatung und kein Ersatz für die Prüfung am Fahrzeug.

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