Ratgeber · Wartung
Inspektion in der freien Werkstatt: Verliere ich die Garantie?
- Herausgegeben von: Auto Betrieb Ömer · KFZ-Meisterwerkstatt
- Aktualisiert am
- 3 Minuten Lesezeit
Die Sorge hält sich hartnäckig: Wer während der Garantiezeit nicht zum Markenhändler fährt, verliert seine Ansprüche. Das stimmt nicht – solange die Inspektion richtig gemacht und belegt ist.
Was sagt das EU-Recht zur Inspektion in der freien Werkstatt?
Der Hersteller darf deine Garantie nicht an die Vertragswerkstatt binden. Das folgt aus der Kfz-Gruppenfreistellungsverordnung (Kfz-GVO, Verordnung (EU) Nr. 461/2010) und den ergänzenden Leitlinien der EU-Kommission dazu.
Nach diesen Leitlinien ist es wettbewerbswidrig, wenn ein Hersteller die Garantie davon abhängig macht, dass Wartungs- und Reparaturarbeiten, die nicht unter die Garantie fallen, nur im eigenen Netz erledigt werden. Die Kfz-GVO wurde bis zum 31. Mai 2028 verlängert.
Welche Bedingungen muss die freie Werkstatt erfüllen?
Drei Dinge müssen stimmen, damit dir niemand einen Strick aus der Werkstattwahl dreht:
- Herstellervorgaben: Die Inspektion wird nach dem Wartungsplan des Herstellers für dein Fahrzeug und dein Intervall gemacht – mit allen vorgeschriebenen Prüf- und Tauschpunkten.
- Teile gleichwertiger Qualität: Es müssen keine Originalteile mit Herstellerlogo sein, aber Teile, die in der Qualität gleichwertig sind. Beim Öl zählt die Freigabe, die dein Hersteller vorschreibt.
- Dokumentation: Die Inspektion wird im Serviceheft oder im digitalen Servicenachweis eingetragen. Heb zusätzlich die Rechnung auf, auf der Arbeiten, Teile und Ölspezifikation stehen.
Verursacht eine Werkstatt durch einen Arbeitsfehler einen Schaden, haftet dafür die Werkstatt, die den Fehler gemacht hat – das gilt für freie Betriebe genauso wie für Vertragswerkstätten.
Garantie, Gewährleistung, Kulanz – was ist der Unterschied?
Die drei Begriffe werden oft verwechselt, dabei haben sie verschiedene Absender und verschiedene Grundlagen.
| Wer steht dafür ein? | Grundlage | |
|---|---|---|
| Gewährleistung | der Verkäufer, also dein Händler | Gesetz (§ 437 BGB), für Mängel, die schon bei Übergabe da waren |
| Garantie | meist der Hersteller | freiwilliges Versprechen, Bedingungen legt der Garantiegeber fest (§ 443 BGB) |
| Kulanz | der Hersteller | freiwillige Leistung ohne Rechtsanspruch, oft nach Ablauf der Garantie |
Bei der Kulanz hat der Hersteller freie Hand. Ein lückenloser, sauber belegter Servicenachweis ist hier das beste Argument, das du hast – egal, wo die Inspektion gemacht wurde.
Wer macht Rückrufe und Garantiereparaturen?
Die Vertragswerkstatt deiner Marke. Rückrufaktionen und Reparaturen, die der Hersteller über die Garantie bezahlt, laufen weiterhin über das Markennetz.
Die freie Werkstatt übernimmt Wartung, Verschleißreparaturen und alles, was nicht unter die Garantie fällt. Du kannst beides kombinieren: Inspektion und Ölwechsel in der freien Werkstatt, den Rückruf beim Markenhändler.
Was gehört zu einer Inspektion?
Was genau fällig ist, bestimmt der Wartungsplan deines Herstellers – nach Kilometerstand, Zeit oder Service-Intervallanzeige. Typische Punkte:
- Motoröl und Ölfilter wechseln, Öl mit passender Freigabe
- Luftfilter und Innenraumfilter nach Intervall
- Zündkerzen, Kraftstofffilter oder Zahnriemen, wenn laut Plan fällig
- Bremsflüssigkeit nach Zeitintervall erneuern
- Sichtprüfung von Bremsen, Reifen, Fahrwerk, Auspuff und Unterboden
- Flüssigkeitsstände, Beleuchtung, Scheibenwischer
- Fehlerspeicher auslesen, Service-Intervallanzeige zurücksetzen
- Eintrag in Serviceheft oder digitalen Servicenachweis
Steht die HU in den nächsten Monaten an, lohnt es sich, beides zu verbinden. Was der Prüfer ansieht, steht in der TÜV-Checkliste. Wer sein Auto später verkauft, profitiert ebenfalls: Käufer prüfen zuerst das Serviceheft, siehe Gebrauchtwagen-Checkliste.
Vorsicht bei Software-Eingriffen während der Garantiezeit: Leistungssteigerungen sind in vielen Garantiebedingungen ausgeschlossen. Mehr dazu in Chiptuning und Codierung.
So läuft die Inspektion bei uns in Hammerbrook
Wir warten alle Marken nach Herstellervorgaben, die Inspektion beginnt ab 109 €. Den Preis für dein Fahrzeug nennen wir dir, bevor wir anfangen.
Ob kleine Inspektion oder Ölwechsel in Hamburg: Du bringst das Auto in die Wendenstraße, Mo–Do von 08:30 bis 17:30 Uhr und Fr von 09:00 bis 17:00 Uhr nach Termin. Mehr unter Inspektion & Wartung, Termin über Kontakt.
Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung. Im Streitfall hilft ein Anwalt für Verkehrsrecht.
Häufige Fragen dazu
Was kostet eine Inspektion in der freien Werkstatt?
Das hängt von Fahrzeug und Intervall ab, denn eine kleine Inspektion mit Ölwechsel ist deutlich weniger Arbeit als ein großer Service mit Zündkerzen oder Zahnriemen. Bei uns beginnt die Inspektion nach Herstellervorgaben ab 109 €, den Preis für dein Auto nennen wir dir vorher.
Wer führt Rückrufe durch, wenn ich zur freien Werkstatt gehe?
Weiterhin die Vertragswerkstatt deiner Marke, und zwar für dich kostenlos. Dein Anspruch auf Rückrufarbeiten hängt nicht davon ab, wo du die Inspektion machen lässt. Wer seine Wartung frei wählt, geht für den Rückruf trotzdem zum Markenhändler.
Reicht ein Ölwechsel statt Inspektion, um die Garantie zu erhalten?
Nein. Für die Garantie zählt, dass die Wartung so gemacht wurde, wie der Hersteller sie für dein Intervall vorschreibt. Ein einzelner Ölwechsel ersetzt keine vollständige Inspektion mit allen vorgeschriebenen Prüf- und Tauschpunkten.